Was ist Bildungsteilzeit
Nachdem die bestehende Bildungskarenz als zu wenig flexibel empfunden wurde, wollte man die Möglichkeit der Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung schaffen – die "Bildungsteilzeit".
„Schriftliche“ Bildungsteilzeitvereinbarung
Die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer „schriftlich“ vereinbart werden. In dieser Vereinbarung sind Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu regeln.
Dauer des Dienstverhältnisses
Die Vereinbarung für Bildungsteilzeit kann dann abgeschlossen werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens schon 6 Monate angedauert hat.
Reduktion der Normalarbeitszeit
Die „bestehende“ wöchentliche Normalarbeitszeit muss während der Bildungsteilzeit um mindestens 25 % bzw. maximal 50 % reduziert werden. Mindestens 10 Stunden pro Woche müssen weiterhin gearbeitet werden. Damit können auch Teilzeitkräfte die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen - sofern die wöchentliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden nicht unterschritten wird.
Dauer der Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ist für mindestens 4 Monate, maximal für 2 Jahre abzuschließen. Auch eine teilweise Inanspruchnahme ist möglich.
Wechsel Bildungskarenz – Bildungsteilzeit
Ein einmaliger Wechsel soll möglich sein.
Bildungsmaßnahme
Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 10 Wochenstunden betragen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie bei der Bildungskarenz ist auch für die Bildungsteilzeit ein Motivkündigungsschutz vorgesehen.