Bildungsteilzeit für HTL- Abschluss

Wer kennt es nicht: die Schule war fad und wurde "an den Nagel gehängt" - oder - während des Studiums wurde gejobbt und schließlich wurde aus dem Praktikum ein Vollzeitjob. Später änderten sich die Lebensumstände und man möchte Schule und/oder Studium doch abschließen, den Arbeitsplatz aber behalten. Oder man könnte im Unternehmen aufsteigen, benötigt dafür aber eine bestimmte Qualifikation. Für Fälle dieser Art gibt es jetzt eine Lösung: die Bildungsteilzeit.

ArbeitsnehmerInnen haben die Möglichkeit, Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen so die Möglichkeit, sich während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses weiterzubilden. Während der Bildungsteilzeit erhält man einen teilweisen Lohnersatz in Höhe bis zu 456 Euro aus Mitteln des Arbeitmarktservice. Die Abendschule in Wien Landstraße ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Die Eckpunkte der Bildungsteilzeit

Berechtigung
Jeder Arbeitnehmer, auch eine Teilzeitkraft, kann die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, sofern Normalarbeitszeit und Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate ununterbrochen gedauert haben, bevor die Bildungsteilzeit in Anspruch genommen wird.

Vereinbarung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Bildungsteilzeit schriftlich. Beginn und Dauer müssen hier fixiert werden, ebenso Ausmaß und Lage der Arbeitszeit.

Stundenanzahl
Die Arbeitszeit muss mindestens um ein Viertel reduziert werden, maximal um die Hälfte der Normalarbeitszeit.

Dauer der Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate, maximal zwei Jahre. Gestückelt werden kann die Bildungsteilzeit während der Dauer von vier Jahren.

Bildungsmaßnahme
Die Ausbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen.

Studium
Bei Studien ist der Nachweis über abgelegte Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern mit Zeugnissen pro Semester erforderlich.

Antrag auf Bildungsteilzeit stellen
Der Antrag auf Bildungsteilzeit ist vier Wochen vor Start der Bildungsteilzeit bei der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (Wohnbezirk) zu stellen.

Finanzielle Abgeltung
Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede volle Arbeitsstunde, um welche die wöchentliche Arbeitszeit verringert wird, derzeit 0,76 Euro täglich. Bei einer Arbeitszeitreduktion von 19 Wochenstunden sind das knapp 440 Euro im Monat.

Anspruch auf Bildungsteilzeit
Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsteilzeit.

Umsteigen
Man kann einmal von Bildungsteilzeit in Bildungskarenz wechseln und umgekehrt.

Stand 2014.